RNB Hinweise

VERANSTALTUNGSREGELN

1. WIR INFORMIEREN DIE GUTE ÖFFENTLICHKEIT, DASS:

1.1. Der Zugang zur Anlage setzt die Einhaltung und Annahme dieser Verordnung voraus;

1.2. Der Eintritt ist nur über das entsprechende Feld erlaubt, das als "EINGANG" gekennzeichnet ist;

1.3. Es ist erlaubt, Softdrinks in Plastikflaschen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 0,5 Litern einzuführen, solange sie keinen Verschluss haben. An den Ständen werden Getränke in Einweggläsern und -flaschen ohne Verschluss ausgeschenkt. Alles, was diesen Richtlinien nicht entspricht, wird vom Sicherheitspersonal verlangt;

1.4. Innerhalb und außerhalb der Anlage ist es zum Zwecke der Sicherheit und des Schutzes der Struktur möglich, ein Videoüberwachungssystem zu aktivieren. Alle aufgezeichneten Bilder werden, falls erforderlich, der Justizbehörde und der Justizpolizei zur Verfügung gestellt. Die vorhandenen Videoüberwachungssysteme entsprechen den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196 / 2003 und der DSGVO. und ll.mm.ii.;

1.5. Zum Schutz der gemeinsamen Sicherheit werden am Werkseingang Kontrollen durch Sicherheitspersonal und Polizeikräfte eingerichtet, auch unter Einsatz von Metalldetektoren;

1.6. Der Zugang mit Tieren ist möglich, solange die einschlägigen geltenden Vorschriften eingehalten werden;

2. VERBOTENES VERHALTEN:

2.1. Parken und sitzen Sie auf den Zugangs- und Fluchtwegen und auf allen anderen Passagen, die als Notausgänge vorgesehen sind;

2.2. Beschädigung oder Manipulation der Einrichtungen, Infrastrukturen und Dienstleistungen der Anlage in irgendeiner Weise;

2.3. Klettern Sie auf Balustraden, Brüstungen, Trennwände und andere Strukturen, die nicht für die Anwesenheit und das Parken der Öffentlichkeit bestimmt sind;

2.4. Jegliche kommerzielle und nichtkommerzielle Tätigkeit auszuüben, die nicht zuvor schriftlich von der A.E.B.V. genehmigt wurde. ONLUS;

2.5. Verhaltensweisen, die geeignet sind, gefährliche Situationen zu schaffen, die Sicherheit einer Person zu gefährden oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, wie etwa den ordnungsgemäßen Ablauf einer Veranstaltung in irgendeiner Weise zu stören oder ihren friedlichen Genuss zu verhindern;

2.6. Zugang und Aufenthalt in einem Zustand der Vergiftung oder unter der Wirkung von Drogen;

2.7. Material zu zeigen, das die Sicht anderer Zuschauer behindert oder die Rettungszeichen stört oder das in jedem Fall ein Hindernis für die Fluchtwege zu den Ausgängen darstellt; 2.8. Sich an aggressiven Handlungen gegen das Sicherheitspersonal oder das der Veranstaltung zugeteilte Personal beteiligen; 2.9. Ohne Kleidung im Werk stationiert;

3. VERBOTENE GEGENSTÄNDE:

3.1. Schusswaffen, Waffenattrappen oder waffenähnliche Gegenstände, Messer und andere Gegenstände mit scharfen oder scharfen Kanten. Munition, gefälschte Munition oder Gegenstände, die Munition ähneln;

3.2. Explosives oder brennbares Material, chemische Substanzen oder Brandvorrichtungen;

3.3. Feuerwerk, Raketen und Böller;

3.4. Glasflaschen, Metalldosen oder Flaschen;

3.5. Alkoholfreie Getränke in Plastikflaschen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 0,5 Litern (Alkoholfreie Getränke sind auf Plastikflaschen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 0,5 Litern ohne Verschluss beschränkt);

3.6. Alkoholische Getränke, die nicht in der Zentrale gekauft wurden;

3.7. Illegale Substanzen, einschließlich Drogen und Nadeln (sofern nicht aus triftigen medizinischen Gründen erforderlich);

3.8. Stangen, Stangen, Stöcke, Regenschirme, große Fotoausrüstung, Selfie-Stangen und Keulen;

3.9. Drohnen oder ferngesteuerte Fluggeräte;

3.10. Motorräder, Fahrräder, Schlittschuhe, Skateboards und Overboards;

3.11. Elektronische Übertragungsgeräte, Powerbank oder Laserpointer;

3.12. Koffer, Trolleys, Taschen und Rucksäcke größer als 15 Liter. oder Gegenstände, die für die Sicherheitskontrolle zu groß sind;

3.13. Stadionhörner, stechende Spraydosen und Spraydosen;

3.14. Zelte und Schlafsäcke; 3.15. Musikinstrumente;

3.16. Ausrüstung für Audio-/Videoaufzeichnung, professionelle und semiprofessionelle Maschinen, Go-Pro, Ipad und Tablet;

3.17. Helme, Ketten und alle anderen anstößigen Gegenstände. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zur Entfernung aus der Anlage und zur Anwendung aller von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Strafen führen. Die Polizei und die A.E.B.V. ONLUS kann diese Regelung auch durch Audioübertragung vor und während der Veranstaltung ergänzen. Alle anderen als notwendig erachteten Maßnahmen werden ergriffen, um ein Höchstmaß an Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.